Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Für den Vertrag gelten ausschließich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, andere Bedingungen
insbesondere widersprechende des Bestellers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen haben, Ergänzungen, Änderungen. Nebenabsprachen oder abweichende
Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von
uns akzeptiert werden.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Leistungsänderungen
1. Alle unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Alle in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Wir sind
berechtigt, die vereinbarte Leistung zu ändem oder von ihr abzuweichen, sofern die Änderung oder
Abweichung für den Besteller unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist und ein
triftiger Grund für die Änderung/Abweichung vorliegt. Sofern wir eine Garantie für das
Vorhandensein bestimmter Eigenschaften übernommen haben, sind Abweichungen/Änderungen nur
im Einvernehmen mit dem Besteller zulässig. ist der Besteller Unternehmer, sind
Abweichungen/Änderungen von der versprochenen Leistung ferner im Rahmen handelsüblicher
Toleranzen zulässig.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
4. Zeichnungen, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen unterliegen dem Eigentums- und
Urheberrecht.


§ 3 Preise, Zahlungen, Gefahrübergang
1. Soweit nicht anderes vereinbart wurde. gelten unsere Preise ab unserem Auslieferungslager inklusive
des bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. ·
2. Ist der Besteller Unternehmer, sind wir berechtigt. den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuersatz zu berechnen.
3. Kosten für Transport, gesonderte Versicherung und Zoll werden extra in Rechnung gestellt. Der
Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. soweit nichts
anderes vereinbart wurde. Kostenfreie Lieferung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
4. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist der vereinbarte Preis sofort zur Zahlung
fällig. Zahlt der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, kommt er ohne
Mahnung in Verzug.
5. Wird ein von dem Besteller ausgestellter Scheck oder ein Eigenakzept, der von uns nur
erfüllungshalber angenommen wird, nicht eingelöst oder werden sonstige Tatsachen bekannt. aus
denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder dessen
Zahlungsunfähigkeit ergibt und werden dadurch unsere Zahlungsansprüche gefährdet. so sind wir
berechtigt, vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag unter Setzen einer
angemessenen Frist für die Bezahlung zurückzutreten. Stattdessen können wir auch die sofortige
Zahlung aller offenstehenden Rechnungen fordern, auch soweit hierfür bereits Schecks oder Wechsel
gegeben wurden und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse verlangen. Der Käufer
kann das Geltendmachen dieser Rechte durch Stellen einer für uns akzeptablen Sicherheit abwenden.
6. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Leistungs- und Preisgefahr auf ihn über, sobald ihm die Ware
im Werk zur Verfügung gestellt wird, es sei denn. es wurde etwas anderes vereinbart. Wird die Ware
auf Verlangen des Bestellers versandt. werden wir sie nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Unternehmers und auf seine Kosten versichern. ist der Besteller Verbraucher, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.


§ 4 Lieferzeit
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die angegebenen Liefertermine
unverbindlich. Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten verbindlichen Fristen für Lieferungen
setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen. erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung von vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Ruft der Besteller
die Ware nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss ab, sind wir berechtigt, ihn zur
Festlegung eines Liefertermine aufzufordern, Kommt der Besteller dieser Aufforderung nicht nach,
sind wir berechtigt. eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf
Schadenersatz zu verlangen und /oder vom Vertrag. soweit er noch nicht erfüllt wurde.
zurückzutreten.
2. Ist die Lieferung nicht zu der vereinbarten Lieferzeit erfolgt, so muss der Besteller schriftlich eine
mindestens 4-wöchlge Nachfrist setzen.
3. Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens. beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit auf 5 % des vereinbarten Kaufpreises/Werklohnes.
4. Unsere Haftung auf Schadenersatz statt der Leistung wegen einer Verzögerung der Leistung, die auf
einer von uns zu vertretenden leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. ist auf die vorhersehbaren,
typischenweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Wird uns die Lmferung während wir uns in Verzug befinden, durch Zufall unmöglich. so haften wir
mit den vorstehend vereinbarten Haltungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch
bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
6. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermogen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten
verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als 6 Monaten, kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten.
Andere insbesondere gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.


§ 5 Annahmeverzug
Kommt der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der
Besteller hat dann je Verzugsmonat 2 % der Auftragssumme als Lagerkosten zu bezahlen. Hiervon
unberührt bleibt das Recht des Bestellers. niedrigere Lagerkosten nachzuweisen. Stehen uns wegen
Nichtabnahme durch den Besteller Schadenersatzansprüche statt der Leistung zu, so können wir 15 %
der Auftragssumme vom Besteller als Schadenersatz fordern. Wir behalten uns jedoch das Recht vor,
einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Besteller ist seinerseits berechtigt, einen niedrigen Schaden
nachzuweisen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten beweglichen Waren bleiben bis zur Erfüllung der jeweiligen Kaufpreisforderung
bzw. Werklohnforderung unser Eigentum. ist der Besteller Unternehmer. behalten wir uns das
Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung vor. Dazu
zählen auch zweifelhafte Forderungen. gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. inklusive
Verzugszinsen und Kosten der zur Durchsetzung der Forderungen nötigen Rechtsmittel.
2. Ist der Besteller Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. nicht aber zur Verpfändung oder
Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe unseres Faktura - Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung an Dritte erwachsen. Und zwar unabhängig davon. ob die Ware ohne oder nach
Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen,
die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger
Verhältnisse des Bestellers mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit
anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart
wird, so tritt der Besteller uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Tell der
Gesamtpreisforderung ab. der dem unsererseits in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware
entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus der
Weiterveräußerung berechtigt, er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in irgendeiner Form zu
verfügen. Auf unser Verlangen hat der Besteller seinen Kunden die Abtretung bekannt zu geben und
uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen I auszuhändigen und
Auskünfte zu erteilen Erhalt der Besteller aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung
der Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel oder Schecks, so geht das Eigentum an diesen
Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf uns über. Die Übergabe wird durch die
Vereinbarung ersetzt. dass der Besteller sie fur uns in Verwahrung nimmt und uns unverzüglich
indossiert zukommen lässt. Zahlungen. die auf die an uns abgetretenen Forderungen erfolgen, hat der
Besteller unverzüglich an uns abzuführen.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf unser Verlangen hin
besonders zu kennzeichnen. ist er Unternehmer, hat er die Ware gegen alle üblichen Risiken
ausreichend zum Neuwert zu versichern (Feuer/Wasserschäden/Diebstahl). Zukünftige Ansprüche
aufgrund der vorgenannten Versicherungen tritt er uns bereits hiermit zur Sicherung unserer
Forderungen ab.
4. Bei pflichtwidrigern Verhalten des Bestellers (z.B. Zahlungsverzug, unberechtigte Weiterveräußerung,
unsachgemäße Behandlung der Ware)‘ sind wir gem. §§ 323, 324 BGB zum Rücktritt berechtigt.
Aufgrund des Rücktritts ist der Besteller zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Wir werden
die Vorbehaltsware bestmöglich verwerten. Der erzielte Erlös wird auf die gesicherte(n) Forderung(en)
— abzüglich angefallener Verwertungskosten - angerechnet.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich davon zu unterrichten.
6. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller aus der laufenden
Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihm
zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.


§ 7 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei neu hergestellten Sachen/Werkleistungen
1. Vorbehaltlich anderer Vereinbarung übernehmen wir für Beschaffenheitsangaben in Werbematerialien,
keine Garantie im Sinne der §§ 276 und 443 BGB.
2. Ist der Besteller Unternehmer kann er wegen mangelhafter Montageanleitungen keinenei Sach- und
Rechtsmängelansprüche geltend machen.
3. Wir sind nicht verpflichtet, die Maßangaben des Bestellers auf Richtigkeit gesondert zu prüfen. es sei
denn, wir haben konkrete Anhaltspunkte hierfür.
4. Mangelanzeige:
a) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Offensichtliche Mangel sind
innerhalb von drei Tagen nach Lieferung. verdeckte Mängel innerhalb von drei Tagen nach
Entdeckung zu rügen.
b) Ist der Besteller Verbraucher, ist er verpflichtet. einen offensichtlichen Mangel der Kaufsache
innerhalb einer Frist von zwei Wochen. gerechnet ab Übergabe der Sache. uns gegenüber schriftlich
zu rügen. versäumt der Besteller diese Frist. stehen ihm in Bezug auf den zu rügenden Mangel keine
Ansprüche oder Rechte zu.
c) Zur Wahrung der vorgenannten Anzeigefristen genügt das Absenden der Mängelanzeige.
5. Wegen der Sach- und Rechtsmängelansprüche des Bestellers gelten im Ubrigen die gesetzlichen
Bestimmungen. ist der Besteller Unternehmer, gilt jedoch Folgendes: Soweit ein Mangel vorliegt, sind
wir berechtigt, nach unserern pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden, ob der Mangel durch
Nachbesserung oder durch Nachlieferung beseitigt werden soll. Entscheiden wir uns zur
Mangelbeseitigung, dann tragen wir die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen. jedoch nur insoweit, als diese sich nicht dadurch erhöhen ,dass die Sache nach
Gefahrenübergang an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird. es sei denn, dieses
Verbringen gehört zum bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache. · ~¤
6. Ist der Besteller Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche (mit Ausnahme
von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen) ein Jahr. gerechnet ab Gefahrenübergang.
7. Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.


§ 8 Rückgriff
Ist er Besteller Unternehmer. steht ihm das gesetzliche Rückgriffsrecht mit folgenden Maßgaben zu:
a) Der Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB ist auf solche Aufwendungen beschränkt, die
typischerweise bei Vertragsabschluss voraussehbar waren.
b) Berechtigter Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB wird dem Besteller in Form einer
Warengutschrift gewahrt; ein Barzahlungsanspruch des Bestellers ist ausgeschlossen,
c) Die Beweislastumkehr gemäß §§ 478 Abs. 3. 467 BGB gilt nicht, wenn der Gefahrenübergang auf den
Verbraucher später als ein Jahr nach Gefahrenübergang auf den Besteller erfolgt ist.
d) Besteller kann von uns nicht die Aufwendung ersetzt verlangen, die er gemäß § 478 Abs. 2 seinem
Abnehmer gegenüber in Erfüllung des Rückgriffsanspruchs ersetzt hat.


§ 9 Haltung für Schadensersatz oder Aufwendungsersatz
1. Ansprüche des Bestellers gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schaden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. lm Übrigen gilt der Haftungsausschluss dann nicht, wenn
der Schaden aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung basiert, die wir zu vertreten haben.
2. Soweit Schaden auf einer wesentlichen Vertragsverletzung beruhen, ist unsere Haftung unter der
Vorraussetzung, dass wir die Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben, auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt; Exzessschäden sind ausgeschlossen.
3. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter,
Angestellten oder Arbeitnehmer.


§ 10 Datenspeicherung und -verarbeitung
Der Käufer/Besteller wird hiermit darüber informiert. dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung
gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes speichern und
verarbeiten.


§ 11 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
Ist der Besteller Unternehmer, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Ist der Besteller Unternehmer, kann er nur mit Gegenforderungen aufrechnen.
welche wir anerkannt heben oder welche rechtskräftig festgestellt worden sind sowie mit einem etwaigen
Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung nach § 637 Abs. 3 BGB. Noch
ausstehende Gutschriften berechtigen den Besteller. der Unternehmer ist, nicht. Zahlungen
zurückzuhalten, es sei denn, diese Gutschriften sind fällig.


§ 12 Schutzrechte
1. Das Eigentum. die Urheber· und ggf. gewerblichen Schutzrechte an von uns oder einem Dritten in
unserem Auftrag gefertigten Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Vorrichtungen, Formen steht uns zu
und zwar auch dann, wenn der Besteller hierfür die Kosten übernommen hat.
2. Haben wir nach Angaben. Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von zur Verfügung
gestellten Teilen des Bestellers zu tiefem, haltet dieser dafür, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht
verletzt werden. Wir werden den Besteller ggf. auf uns bekannte Rechte hinweisen. Der Besteller hat
uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz für den entstandenen Schaden zu leisten.
Bei uns bis dahin entstandene Kosten hat er uns zu ersetzen. Wird uns die Herstellung oder Lieferung
von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht untersagt, sind wir berechtigt,
ohne Prüfung der Rechtslage die Arbeiten sofort einzustellen. Kosten eventueller Rechtsstreite hat der
Besteller zu tragen.


§ 13 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Ist der Besteller eine Privatperson, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen, so ist unser Gerichtsstand Ahaus: wir sind jedoch berechtigt, den Besteller vor
jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Im Falle internationaler Verträge gilt dieses für alle unsere
Kunden. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.
Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.


§ 14 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden.
so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht berührt Wir sind berechtigt, diese
Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Die Änderungen werden mit Zugang bei dem Käufer wirksam,
es sei denn, dieser widerspricht ohne schuldhaftes Zögern schriftlich und er wurde von uns bei Beginn
der Frist auf die vorgesehen Bedeutung seines Verhaltens besonders einem solchen Fall können wir die
weitere Belieferung einstellen, sofern nicht die Erfüllung offener Lieferverpflichtungen aus bereits
geschlossenen Verträgen betroffen ist.
2. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung kann
ebenfalls nur schriftlich geändert werden.

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